Anerkennung

ANERKENNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN

Die Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen der Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Studienleistungen im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (siehe Lehrveranstaltungsangebot) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Lehrstuhls für BWL Steuerlehre (Prof. Dr. Wolfgang Kessler). Ob, in welchem Umfang und für welches Konto die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses eine solche auswärtige Studienleistung anrechnet, wird durch die Gleichwertigkeitsprüfung vorgegeben. Welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen zum Ablauf der Gleichwertigkeitsprüfung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Lemme Treufeldt-Kis. E-Mail: lehrstuhl@tax.uni-freiburg.de

ABLAUF DER GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG

Vorbewertung

Bachelor Studenten, die eine auswärtige Veranstaltung besuchen wollen, wenden sich bitte an das Auslandsbüro VWL.

Diplom Studenten, die eine auswärtige Veranstaltung besuchen, sollten eine Vorbewertung der Gleichwertigkeit (= möglichst viele inhaltliche Berührungspunkte mit einer internen Veranstaltung) vornehmen lassen. Hierzu reichen Sie vor Beginn der Veranstaltung eine Gliederung samt Pflichtliteratur ein. Die Vorbewertung der Gleichwertigkeit wird Ihnen zeitnah per E-Mail mitgeteilt. Die Vorbewertung ist nicht verbindlich.

Entscheidung

Die endgültige Entscheidung über die Gleichwertigkeit kann erst nach Besuch der Veranstaltung erfolgen. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Leistungsnachweis in Form eines „Scheins“ oder einer beglaubigten Leistungsübersicht (aus der hervorgehen muss, dass die betreffende Veranstaltung bestanden wurde);
  • Gliederung der Veranstaltung samt Pflichtliteratur;
  • Nachweis über die Anzahl der Semesterwochenstunden (i. d. R. 2 oder 4);
  • Nachweis über Art und Umfang der jeweiligen Prüfungsleistung (i. d. R. Klausur und/oder schriftliche Ausarbeitung);
  • Nachweis über das Niveau des Kurses (Bachelor, Master oder Diplom Grund-/Hauptstudium);
  • Vorbewertung der Gleichwertigkeit, falls vorhanden (bspw. E-Mail, die Sie erhalten haben);
  • Antragsformular (Überprüfung der Gleichwertigkeit durch den/die Fachvertreter/in) der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses.